Stornierung vorverkaufter Tickets während der Kinoschließungen

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Liebe Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber, im Hinblick auf die staatlich angeordnete Schließung Ihrer Kinos empfehlen wir Ihnen, die Stornierung von vorverkauften Tickets vor Kassenabschluss des betreffenden Tages durchzuführen.

Beispiel: Ein Besucher hat für den 20.11. Tickets gekauft. Die Tickets müssen nun vor dem 21.11. / 04:30 Uhr (Zeit des automatischen Kassenabschlusses) storniert werden.

Für unsere cloudTicket-Kunden haben wir die online verkauften Tickets bereits storniert.

Unsere Support- und Endkunden-Hotline ist auch im Lockdown besetzt.

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