Kinoprogrammprämie 2026

Liebling Kino 2026: Voraussetzungen, Berechnung und Antrag

Was zählt, wie die Punkte entstehen und welche Unterlagen dein Kino braucht.

Liebling Kino 2026 ist die Kinoprogrammprämie des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Die Filmförderungsanstalt (FFA) wickelt das Verfahren im Auftrag des BKM ab. Entscheidend sind belegbare Spielplan- und Besuchsdaten aus dem Kalenderjahr 2025 und die klare Trennung zwischen Filmdatenmeldung und vollständigem Antrag im FFA-Serviceportal.

Stand: 23. September 2026
Kinoförderung mit Compeso
Aktueller Stand

Was ist bei Liebling Kino 2026 neu?

01

Filmliste und Antrag

Nach aktuellem Stand soll die Excel-/Comscore-Filmliste für unser System ab dem 24. September 2026 bereitstehen. Die FFA bestätigt den Antragsstart am 29. September 2026. Eine Antragsfrist nennt sie noch nicht.

02

Neue Prämiengrenzen

Die Mindestprämie beträgt 3.000 Euro. Pro Kino sind höchstens 125.000 Euro möglich.

03

Landkinofaktor

Kinos in Gemeinden mit höchstens 50.000 Einwohnern erhalten einen zusätzlichen Faktor von 20 Prozent.

Grundlagen

Liebling Kino 2026 auf einen Blick

Wichtigste Voraussetzungen und Prämiengrenzen
FrageAntwort
Wer vergibt die Prämie?Der BKM zeichnet aus; die FFA prüft Anträge, berechnet Punkte und zahlt aus.
Welches Programmjahr zählt?Das Kalenderjahr 2025.
Wie groß ist das Budget?Sieben Millionen Euro.
Welche Untergrenze gilt?Mindestens 2.500 Prämienpunkte; die Mindestprämie beträgt 3.000 Euro.
Wie hoch ist die Prämie maximal?Höchstens 1,50 Euro je Prämienpunkt und maximal 125.000 Euro pro Kino.
Teilnahme

Wer kann Liebling Kino 2026 beantragen?

Teilnahmeberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber eines Kinos mit Sitz in Deutschland. Die Teilnahmebedingungen vom 19. August 2026 verlangen unter anderem eine angemessene Förderung der Kinolandschaft des Bundeslandes, etwa durch ein investives Programm oder einen Landeskinoprogrammpreis, einen wirtschaftlichen Kinobetrieb, ordnungsgemäß gezahlte Steuern, Sozialabgaben und FFA-Abgaben sowie das Fehlen eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens.

Die Wirtschaftlichkeit wird in der Regel vermutet, wenn das Kino in den zwei Kalenderjahren vor Antragstellung durchschnittlich mindestens 275 Vorstellungen pro Jahr gezeigt hat und in mindestens neun aufeinanderfolgenden Monaten pro Jahr bespielt wurde.

Welche kulturelle Teilnahmeschwelle gilt?

Der Anteil entgeltlicher Kinobesuche für deutsche, europäische und/oder künstlerisch-kreative Filme muss je nach Standort mindestens 40, 50 oder 60 Prozent erreichen.

Die Schnittmenge zählt für diese Schwelle nur einmal. Hat das Kino im Vorjahr einen Kinoprogrammpreis des BKM erhalten, gilt der Schwellenwert als erreicht.

Punkte und Faktoren

Wie wird Liebling Kino 2026 berechnet?

Die Prämienpunkte entstehen aus den entgeltlichen Besuchen qualifizierter Filme. Anders als bei der Teilnahmeschwelle werden die beiden Filmkategorien bei der Punkteberechnung addiert.

1 Punkt

je zahlendem Gast in einem deutschen oder europäischen Film.

2 Punkte

je zahlendem Gast in einem künstlerisch-kreativen Film.

3 Punkte

wenn derselbe Film beide Kriterien erfüllt.

Faktor

Leinwandfaktor

Kinos mit höchstens zwei Leinwänden erhalten 20 Prozent auf ihre Besucherpunkte.

Faktor

Landkinofaktor

Kinos in Gemeinden mit höchstens 50.000 Einwohnern erhalten weitere 20 Prozent. Beide Faktoren können nacheinander greifen.

Schwelle

Mindestens 2.500 Punkte

Erst ab 2.500 anerkannten Prämienpunkten ist eine Prämie möglich. Der Punktwert ist auf 1,50 Euro begrenzt; die endgültige Höhe hängt von allen zugelassenen Anträgen und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Kultureller Booster

Wann erhöht kulturelle Programmarbeit die Punktzahl?

Der kulturelle Booster greift ab mindestens zwei erfüllten Kriterien. Jedes anerkannte Kriterium erhöht die zuletzt erreichte Punktzahl um 20 Prozent. Höchstens fünf Kriterien werden berücksichtigt.

Programm und Publikum

Kuration und Themen

Filmreihe genau prüfen

Eine Filmreihe umfasst mindestens fünf unterschiedliche programmfüllende, thematisch eng zusammenhängende Filme und ein hinreichend begründetes kuratorisches Konzept. Bei Kinos mit höchstens zwei Leinwänden halbieren sich die erforderlichen Mengen. Dieselbe Vorstellung oder Veranstaltung darf nur einem Booster-Kriterium zugeordnet werden.

Daten

Welche Daten braucht dein Kino?

Für Liebling Kino 2026 werden Filmdaten aus dem Kalenderjahr 2025 benötigt. Nach aktuellem Stand soll die Excel-/Comscore-Filmliste für die Filmdatenmeldung in unserem System ab dem 24. September 2026 bereitstehen. Auf der FFA-Programmseite war die verbindliche Filmliste am 23. September noch als in Bearbeitung ausgewiesen. Für den Antrag werden insbesondere Titel, erstes und letztes Einsatzdatum, Vorstellungen, entgeltliche Besuche und relevante Filmkennzeichnungen benötigt.

Die verbindliche Filmzuordnung liefert die FFA. Freikarten, kostenlose Vorführungen, Filme unter 59 Minuten und Alternative Content dürfen nicht als entgeltliche Filmbesuche einfließen.

Eine Comscore- oder EDI-Nummer ist kein Pflichtfeld der öffentlichen Excel-Vorlage. In unserem System verbindet sie die Filmstammdaten mit der FFA-/Comscore-Liste.

Antrag

Wie läuft der Antrag bei der FFA ab?

  1. Teilnahmevoraussetzungen und kulturelle Schwelle prüfen.
  2. Filmdaten für 2025 vorbereiten.
  3. Im FFA-Serviceportal registrieren oder authentifizieren.
  4. Antrag vollständig ausfüllen und Nachweise hochladen.
  5. Selbstverpflichtungserklärung abgeben.
  6. Vor dem Absenden die veröffentlichte Frist prüfen.
Wichtig

Zwei getrennte Schritte

Die elektronische Filmdatenmeldung aus dem Kassensystem ersetzt den vollständigen Antrag im FFA-Serviceportal nicht.

Unterstützung im System

So funktioniert es in unserem System

Bei Liebling Kino 2026 ist die Filmdatenmeldung bereits in unserem System vorgesehen: Die vorhandenen Film-, Spielplan- und Verkaufsdaten werden je FFA-Kino aufbereitet, elektronisch an die FFA übermittelt und mit einer Bestätigung dokumentiert.

Zusätzliche Nachweise für kulturelle Booster reichst du weiterhin im FFA-Serviceportal ein. Mehr zu den vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten findest du unter Berichte und Auswertungen.

Schritt für Schritt

Das übernimmt unser System

Nur für Mitglieder: Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt den Ablauf direkt in unserem System.

Checkliste

So bereitest du den Antrag vor

Verwendung

Wofür darf die Prämie verwendet werden?

Die Prämie muss innerhalb von zwei Jahren nach der Auszahlung für den Betrieb des ausgezeichneten Kinos eingesetzt werden. Besonders genannt ist die kulturelle Programmarbeit, etwa Kuratierung, Begleitprogramme, programmbezogene Werbung, technische Infrastruktur, notwendige Büroausstattung und Betriebskosten.

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, solange dieselbe Maßnahme nicht bereits vollständig aus einem anderen Förderprogramm finanziert wird. Nach Ablauf der Verwendungsfrist ist der FFA ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Offizielle Quellen

Teilnahmebedingungen und Unterlagen

Hinweis: Dieser Artikel fasst den Stand vom 23. September 2026 zusammen. Die FFA bearbeitet die verbindliche Filmliste derzeit noch. Nach aktuellem Stand soll die Excel-/Comscore-Filmliste für unser System ab dem 24. September bereitstehen. Für den Antrag gelten die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen des BKM und die Hinweise auf der FFA-Programmseite.

FAQ

Häufige Fragen zu Liebling Kino 2026

Nein. Liebling Kino ist die Kinoprogrammprämie des Bundes, die die FFA im Auftrag des BKM abwickelt.

Für die Teilnahmeschwelle nein. Bei der Prämienberechnung erhält derselbe zahlende Gast drei Punkte, wenn der Film als deutsch oder europäisch und zugleich als künstlerisch-kreativ gekennzeichnet ist.

Ja. Ein Kino mit höchstens zwei Leinwänden in einer Gemeinde mit höchstens 50.000 Einwohnern kann beide 20-Prozent-Faktoren erhalten. Sie werden nacheinander berechnet.

Nein. Der kulturelle Booster greift erst ab mindestens zwei erfüllten Kriterien. Höchstens fünf Kriterien werden anerkannt.

Nach aktuellem Stand soll die Excel-/Comscore-Filmliste für unser System ab dem 24. September 2026 bereitstehen. Auf der FFA-Programmseite war die verbindliche Filmliste am 23. September noch als in Bearbeitung ausgewiesen. Den Antragsstart am 29. September 2026 bestätigt die FFA. Eine Antragsfrist nennt sie noch nicht.

Nein. Sie übermittelt beziehungsweise belegt Filmdaten. Der vollständige Antrag mit allen Angaben, Nachweisen und Erklärungen muss im FFA-Serviceportal eingereicht werden.

Für die Prämienberechnung zählen nur Filme, die in der verbindlichen FFA-Filmliste 2026 enthalten sind. Eigene Zuordnungen ersetzen die FFA-Kennzeichnung nicht.

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